Indexierung von Familienleistungen: Kommission leitet nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein

Die Kommission hat am 25. Juli 2019 beschlossen, aufgrund der Unvereinbarkeit des österreichischen Gesetzes über die Indexierung von Familienbeihilfen und einschlägigen Steuerermäßigungen mit den EU-Vorschriften eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Österreich zu richten. Seit dem 1. Januar 2019 macht Österreich die Familienbeihilfen und einschlägige Steuerermäßigungen, die für Kinder mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat ausbezahlt werden, von den Lebenshaltungskosten des betreffenden Mitgliedstaats abhängig. Das bedeutet, dass viele EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Österreich arbeiten und in gleicher Weise Sozialbeiträge und Steuern entrichten wie lokale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, niedrigere Leistungen erhalten, und zwar allein aus dem Grund, dass ihre Kinder in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. Nach dem Dafürhalten der Kommission ist ein solcher Indexierungsmechanismus nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Mehr