Verdächtige Asylbewerber in internationalen Straftäter-Datenbanken zu suchen, verbiete das EU-Recht: So heißt es heute fälschlich in mehreren Tageszeitungen unter Bezugnahme auf das Bundesministerium für Inneres. Tatsächlich ist es gerade das EU-Recht, das es in vielen Fällen erst erlaubt und ermöglicht, dass Straftäter grenzüberschreitend ausgeforscht werden können! Mehr
Die Woche im Blick
Was ist in der vergangenen Woche in der EU passiert? Welche EU-Themen sind für