Internationale Strafverfolgung per Datenabgleich: EU-Recht fördert statt zu verbieten

Verdächtige Asylbewerber in internationalen Straftäter-Datenbanken zu suchen, verbiete das EU-Recht: So heißt es heute fälschlich in mehreren Tageszeitungen unter Bezugnahme auf das Bundesministerium für Inneres. Tatsächlich ist es gerade das EU-Recht, das es in vielen Fällen erst erlaubt und ermöglicht, dass Straftäter grenzüberschreitend ausgeforscht werden können! Mehr