EU-Kommissionssprecherin Mina Andreeva hat am 4. August 2016 in der täglichen Pressekonferenz der EU-Kommission nochmals darauf verwiesen, dass die EU-Mitgliedsstaaten beim EU-Rat der Außenminister am 18. Juli den Kandidatenstatus der Türkei für einen Beitritt zur Europäischen Union bestätigt haben. Auf Anfrage eines Journalisten bestätigte Andreeva, dass es derzeit keine Verhandlungen zur Öffnung neuer Kapitel für den Erweiterungsprozess gebe. Das heißt aber nicht, dass die Verhandlungen insgesamt unterbrochen seien. Der Erweiterungsprozess sehe klare Regeln vor, die ein Kandidat erfüllen müsse, um in die EU-Staatengemeinschaft aufgenommen zu werden, darunter die Achtung von Menschenrechten, Grundrechten wie Meinungsfreiheit und demokratischen Prinzipien der Gewaltenteilung. Die Kommissionssprecherin verwies in diesem Zusammenhang auch auf das Kurier-Interview von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vom 30. Juli. Dort machte Juncker klar, dass die Wiedereinführung der Todesstrafe zum sofortigen Abbruch der Beitrittsverhandlungen führe werde. Er glaube aber nicht, "dass jetzt der Moment gekommen sei, aus der Hüfte zu schießen und die Beitrittsverhandlungen zu unterbrechen." Auf die Frage, ob eine negative Beurteilung der Kommission im Fortschrittsbericht zur Türkei im Herbst 2016 Beitrittsverhandlungen stoppen könne, sagte Juncker: "Der Bericht wird objektiv und ohne Milde formuliert sein. Die Kommission führt die Beitrittsverhandlungen, kann sie aber nicht stoppen, das können nur die Mitgliedstaaten einstimmig machen. Sollten die Beitrittsverhandlungen jemals zum Erfolg führen, gäbe es ohnehin in einigen Mitgliedsländern Referenden über den Beitritt." In ihrem jetzigen Zustand sei die Türkei aber nicht beitrittsfähig, so Juncker.
Video: Statement von Kommissionssprecherin Mina Andreeva
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