Kommission ergreift weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Chemikalien

Am 5. April 2018 hat die Europäische Kommission einen weiteren Schritt zum Schutz der Arbeitnehmer in der Europäischen Union vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen und anderen gesundheitlichen Problemen unternommen.

Zusätzlich zu den 21 bereits eingeschränkten oder zur Begrenzung vorgeschlagenen Stoffen schlägt die Kommission nun Grenzwerte für die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber fünf krebserzeugenden Chemikalien vor. Schätzungen zufolge würde der heute vorgelegte Vorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für über 1 000 000 Arbeitnehmer in der EU beitragen und mehr als 22 000 arbeitsbedingte Krankheitsfälle verhindern. Mehr