Symbolbild Coronavirus
©Europäische Kommission

Kommission erläutert Möglichkeiten einer begrenzten Zusammenarbeit zwischen Unternehmen in der Coronakrise insbesondere bei wichtigen Arzneimitteln für Krankenhäuser

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über einen Befristeten Rahmen für die Prüfung kartellrechtlicher Fragen der Zusammenarbeit von Unternehmen in durch den derzeitigen Coronavirusausbruch verursachten Notsituationen veröffentlicht. In diesem Zusammenhang erstellt sie auch eine Bescheinigung („Comfort Letter“) für ein konkretes Kooperationsvorhaben, mit dem Engpässe bei der Versorgung der Krankenhäuser mit wichtigen Arzneimitteln vermieden werden sollen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Wir müssen eine ausreichende Versorgung der Krankenhäuser mit Arzneimitteln, die für die Behandlung von Coronaviruspatienten wichtig sind, sicherstellen. Um Engpässe bei unentbehrlichen, knappen Waren und Dienstleistungen zu vermeiden, die aufgrund des beispiellosen Anstiegs der Nachfrage infolge der Pandemie drohen, ist die Zusammenarbeit von Unternehmen im Einklang mit den europäischen Wettbewerbsregeln erforderlich. Mit Blick auf die Versorgungssicherheit werden wir den Unternehmen schnellstens hinreichende Orientierungshilfen geben bzw. entsprechende Bescheinigungen – sogenannte Comfort Letters – ausstellen, um Kooperationsinitiativen zur Steigerung der Produktion stark nachgefragter Produkte zu fördern. Im am 8. April 2020 angenommen Befristeten Rahmen wird erläutert, in welchen Fällen und wie Unternehmen im Einklang mit unseren Wettbewerbsregeln nähere Erläuterungen oder Comfort Letters erhalten können.“ Mehr