Österreich hat auf der Grundlage des Befristeten Rahmens Garantieregelungen zur Unterstützung der vom Coronavirus-Ausbruch betroffenen KMU bei der Kommission angemeldet. Im Rahmen der Regelungen sollen Garantien für Betriebsmitteldarlehen bereitgestellt werden, damit diese KMU ihre kurzfristigen Verbindlichkeiten trotz der durch die Pandemie entstandenen Umsatzeinbußen decken können. Die Regelungen ergänzen die von der Kommission am 8. April 2020 genehmigte österreichische Liquiditätsregelung im Umfang von 15 Mrd. EUR.
Im Rahmen dieser Regelungen werden Darlehensbeträge von bis zu 500 000 EUR zu 100 % durch eine Garantie gedeckt (bei Darlehen an Unternehmen des Landwirtschafts- sowie des Fischerei- und Aquakultursektors dürfen hundertprozentige Garantien jedoch nur für Beträge von höchstens 100 000 EUR bzw. 120 000 EUR gewährt werden). Darlehen, die diese Obergrenzen überschreiten, sind bis zu einer Höhe von 25 Mio. EUR zu 90 % durch eine Garantie abgesichert.
Die Kommission hat festgestellt, dass die von Österreich angemeldeten Regelungen die im Befristeten Rahmen vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen: i) Der zugrunde liegende Darlehensbetrag pro Unternehmen ist auf das zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs erforderliche Maß beschränkt; ii) die Garantien werden nur bis Ende dieses Jahres gewährt; iii) die Garantielaufzeit beträgt maximal fünf Jahre; iv) die Garantieprämien übersteigen nicht die im Befristeten Rahmen vorgesehene Höhe. Mehr