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Kommission legt EU-Strategie für Kinderrechte vor

Die Kommission hat Ende März die erste umfassende EU-Kinderrechtsstrategie sowie einen Vorschlag zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie angenommen. Ziel ist, die Kinderrechte zu stärken, die bestmöglichen Voraussetzungen für Kinder zu schaffen und die Chancengleichheit von Kindern zu fördern, die von Armut oder sozialer Ausgren­zung bedroht sind. 2019 lebten fast 18 Millionen Kinder in der EU (22,2 % der kindlichen Bevölkerung) in Haushalten, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren.

Die EU-Kinderrechtsstrategie umfasst sechs Themenbereiche (siehe auch):

  1. Kinder als Akteure des Wandels im demokratischen Leben: Die Kommission schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor – von der Erstellung kinderfreundlicher Rechtstexte bis hin zu Konsultationen mit Kindern im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas und der Umsetzung des Klimapakts und des Grünen Deals. Die Mitgliedstaaten sollten auch die Teilhabe von Kindern am bürgerlichen und demokratischen Leben fördern.
  2. Recht der Kinder, ihr Potenzial unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund voll auszuschöpfen: Die Kommission strebt eine Europäische Kindergarantie zur Bekäm­pfung der Kinderarmut und der sozialen Exklusion an. Sie will auf Themen wie die mentale Gesundheit von Kindern eingehen und an der Förderung gesunder und nach­haltiger Lebensmittel in Schulen in der EU mitarbeiten.
  3. Recht der Kinder auf Gewaltfreiheit: Die Kommission wird Rechtsvorschriften zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorschlagen. Die Mitglied­staaten sind aufgefordert, integrierte Kinderschutzsysteme aufzubauen und ihre Funktions­weise sowie die Reaktion auf Gewalt in Schulen zu verbessern.
  4. Recht von Kindern auf eine kindgerechte Justiz als Opfer, Zeugen, Verdächtige, Angeklag­te oder Partei eines Gerichtsverfahrens: Die Kommission möchte z. B. einen Beitrag zur speziali­sierten justiziellen Aus- und Fortbildung leisten und mit dem Europa­rat zusammenarbeiten. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Alternativen zu gerichtlichen Maßnahmen zu entwickeln.
  5. Recht der Kinder auf Sicherheit im digitalen Umfeld und auf Nutzung der sich dort bietenden Chancen: Die Kommission wird die Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder aktualisieren, und das vorgeschlagene Gesetz über digitale Dienste soll sichere Online-Erfahrungen bieten. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vorschriften zum Schutz von Kindern in der überarbeiteten Richtlinie über audio­visuelle Medien­dienste wirksam umzusetzen und die Entwicklung grundlegender digi­taler Kompetenzen von Kindern zu unterstützen. Darüber hinaus fordert die Kommission IKT-Unternehmen nachdrücklich auf, schädliche Verhaltensweisen im Internet zu bekämpfen und illegale Inhalte zu ent­fernen.
  6. Weltweites Eintreten für die Rechte von Kindern: Die Rechte des Kindes sind universell, und die EU bekräftigt ihr Engagement für den Schutz, die Förderung und die Einhaltung dieser Rechte weltweit und auf multilateraler Ebene. Dies soll beispielsweise erreicht werden, indem 10 % der Mittel für humanitäre Hilfe für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen bereitgestellt werden. Die Kommission wird bis 2022 einen Jugend­aktionsplan ausarbeiten, um die Beteiligung von Jugendlichen und Kindern weltweit zu fördern und die Kapazitäten zum Schutz von Kindern mittels der EU-Delegationen zu stärken.

Neue Europäische Kindergarantie

Im Rahmen der Europäischen Kindergarantie wird den Mitgliedstaaten empfohlen, Kindern in Not freien und effektiven Zugang zu folgenden Leistungen zu gewähren:

  • frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung – z. B. Vermeidung segregierter Klassen;
  • Bildung und schulbasierte Tätigkeiten – z. B. angemessene Ausrüstung für Fernunterricht und Schulausflüge;
  • mindestens eine gesunde Mahlzeit pro Schultag; und
  • im Gesundheitswesen – z. B. Erleichterung des Zugangs zu ärztlichen Untersuchungen und Gesundheitsvoruntersuchungen.

Diese Dienstleistungen sollten kostenlos und leicht zugänglich sein. Die Regierungen werden aufgefordert, der Kommission innerhalb von sechs Monaten nach Annahme der Strategie nationale Aktionspläne zur Umsetzung vorzulegen. Die Kommission wird die Fortschritte im Rahmen des Europäischen Semesters überwachen und gegebenenfalls länderspezifische Empfehlungen aussprechen.

Bei der Gestaltung ihrer nationalen Maßnahmen sollten die Mitgliedstaaten insbesondere die besonderen Bedürfnisse von Kindern aus benachteilig­ten Verhältnissen berücksichtigen. EU-Mittel zur Unterstützung dieser Maßnahmen stehen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (EFS +) zur Finanzierung von Projekten zur Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der Investition in Menschen sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, InvestEU und der Aufbau- und Resilienzfazilität zur Verfügung.

Nächste Schritte

Die Kommission wird auf dem jährlichen EU-Forum für die Rechte des Kindes über die Fortschritte Bericht erstatten. Ende 2024 wird eine Evaluierung der Strategie durchgeführt.