Die Europäische Kommission startet in vier Fällen neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich:
• Erstens sieht sie die Umsetzung der geänderten Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung problematisch. Gegenstand des Verfahrens ist auch das neue österreichische
Standortentwicklungsgesetz.
• Zweitens ist Österreich bei der Umsetzung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern säumig.
• Drittens ortet die Kommission in Österreich eine mangelhafte Umsetzung der Vorschriften zum Schutz von Versuchstieren.
• Viertens stößt sich die Kommission daran, dass Österreich – so wie drei andere Mitgliedstaaten auch – eine Vereinbarung mit fünf westlichen Balkanstaaten zum automatischen Austausch von DNA-Daten, Fingerabdrücken und Fahrzeugregisterdaten geschlossen hat. Denn das fällt in die Zuständigkeit der EU. Mehr

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