Europäische Union, 2021 ID:P-049385/00-01

Konsultation: Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt – Schutz von Opfern und Bestrafung von Straftätern

Gewalt gegen Frauen ist eine der hartnäckigsten Formen geschlechtsspezifischer Diskriminierung in Europa. „Geschlechtsbasierte Gewalt gegen Frauen“ oder „Gewalt gegen Frauen“ bezieht sich auf Gewalt gegen eine Frau, weil sie eine Frau ist. Es kann auch Gewalt sein, die Frauen unverhältnismäßig betrifft, wie Vergewaltigung und andere Sexualverbrechen. Darüber hinaus sind viele Familien nach wie vor von häuslicher Gewalt – gegen Frauen und andere Opfer wie Kinder, Männer, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – betroffen. Häusliche Gewalt bedeutet Gewalt, die innerhalb der Familie oder der häuslichen Einheit oder zwischen ehemaligen oder aktuellen Partnern stattfindet, unabhängig davon, ob der Täter denselben Wohnsitz wie das Opfer hat. Die Europäische Kommission leitet diese Konsultation ein, um die Meinung der Öffentlichkeit zu den Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt einzuholen. Ziel der Konsultation ist es, die Arbeit der Kommission an weiteren Maßnahmen zur Verbesserung, koordinierten Verhütung und zum Schutz vor dieser Art von Gewalt zu informieren. Diese öffentliche Konsultation ist Teil der Beweiserhebung, die die Kommission zur Vorbereitung einer Gesetzesinitiative zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt durchführt. Mehr