Wie von Präsident Juncker in seiner Absichtserklärung vom 13. September angekündigt, schlägt die Europäische Kommission am 27. September 2017 Maßnahmen zur Wahrung und Stärkung des Schengen-Raums vor. So schlägt sie eine Aktualisierung des Schengener Grenzkodexes vor, um dessen Bestimmungen für die Wiedereinführung vorübergehender Kontrollen an den Binnengrenzen den derzeitigen Erfordernissen anzupassen, damit auf sich verändernde und anhaltende Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit reagiert werden kann. Außerdem werden solidere Verfahrensgarantien eingeführt, um sicherzustellen, dass die Binnengrenzkontrollen eine Ausnahme – ein letztes Mittel – bleiben und nur dann darauf zurückgegriffen wird, wenn eine Einschränkung des freien Personenverkehrs notwendig und verhältnismäßig ist. Des Weiteren veröffentlicht die Kommission Folgendes: eine Mitteilung zu den Maßnahmen, die bereits ergriffen wurden, um den sicherheitspolitischen Herausforderungen an den Außengrenzen und innerhalb des Schengen-Raums zu begegnen, sowie eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten, in der es darum geht, wie die derzeitigen Vorschriften über vorübergehende Grenzkontrollen im Bedarfsfall besser angewandt werden können. Mehr
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