Bezüglich der Debatte über Skifahren zu Weihnachten betont Martin Selmayr, Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich, dass dies in den Mitgliedstaaten und nicht auf EU-Ebene festgelegt wird. „Die 27 EU-Mitgliedstaaten arbeiten gemeinsam mit den EU-Institutionen daran, durch koordinierte Maßnahmen die Corona-Pandemie so rasch wie möglich einzudämmen und die Infektionszahlen in der laufenden zweiten Welle entschieden zu reduzieren. Allerdings entscheidet am Ende jeder Mitgliedstaat selbst über das angemessene Gleichgewicht zwischen wünschenswerter Freiheit und gesundheitspolitisch notwendigen Einschränkungen. Ob Gaststätten- oder Schulschließungen oder auch Beschränkungen von Sport oder Tourismus: Darüber zu beschließen ist nach EU-Recht Aufgabe nationaler Regierungen und Parlamente. Und selbstverständlich hat die Europäische Union keine ‚Skifahr-Kompetenz‘ und kann und will hier nichts verbieten. Was gesundheitspolitisch angesichts der Infektionslage beim Skifahren angezeigt ist, das entscheiden nationale und gegebenenfalls regionale Regierungen sowie nationale und regionale Parlamente eigenverantwortlich.“ Auch in der Vergangenheit hat die Europäische Kommission keinerlei Vorgaben gemacht, welche konkreten Einschränkungsmaßnahmen – wie zum Beispiel Schließungen von Schulen und Geschäften – wann und wo zu ergreifen sind. Sondern die Europäische Kommission hat sich unter anderem darauf konzentriert, die Mitgliedstaaten im Kampf gegen die Pandemie bestmöglich zu unterstützen, die Koordinierung und Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten zum Wohle der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu fördern und den Zugang zu COVID-19-Impfstoffen sicherzustellen.
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Mit dem Europäischen Jugendkarlspreis werden jedes Jahr Projekte junger Menschen ausgezeichnet, die Demokratie und aktive