Die Beantragung von Geburtsurkunden, Kraftfahrzeugsanmeldungen oder Unternehmensgründungen sollen künftig online zugänglich gemacht werden, sowohl für Nutzer im Inland wie auch für Nutzer aus anderen Mitgliedstaaten. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten am 30. November 2017 geeinigt. „Das zentrale digitale Zugangstor ist ein großer Schritt, um den EU-Binnenmarkt leichter zugänglich zu machen – es wird neue berufliche und persönliche Möglichkeiten für Menschen und Unternehmen in der gesamten EU eröffnen. Es stellt außerdem einen starken Anreiz dar, um die öffentlichen Verwaltungen durch die Entwicklung ehrgeiziger und nutzerorientierter E-Government-Strategien zu modernisieren“, so EU-Binnenmarktkommissarin Elżbieta Bieńkowska. Mehr
Die Woche im Blick
Was ist in der vergangenen Woche in der EU passiert? Welche EU-Themen sind für Österreich