Seit 18. April 2016 müssen alle EU-Mitgliedstaten die neuen Regeln zur öffentlichen Auftragsvergabe anwenden. Grundlage sind drei EU-Richtlinien, die klare und objektive Regeln zur Erteilung öffentlicher Aufträge und Konzessionen festlegen. Die Bereitstellung von Wasserdienstleistungen ist aus der betreffenden EU-Konzessionsrichtlinie explizit ausgenommen. Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, erklärte: "Die Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe sollen sicherstellen, dass Steuergelder, die in den öffentlichen Kauf von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen fließen, gut ausgegeben werden." Mehr
Die Woche im Blick
Was ist in der vergangenen Woche in der EU passiert? Welche EU-Themen sind für Österreich