Probleme mit der EU? Der Europäische Bürgerbeauftragte hilft!


Die Europäische Union bietet den Unionsbürgern, Einwohnern, Unternehmen und Verbänden der EU viele Vorteile. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten genießen aufgrund ihrer Unionsbürgerschaft eine Reihe von Rechten. Es kann jedoch vorkommen, dass Sie in Ihrem EU-Alltag auf Probleme stoßen.

Bürger eines Mitgliedstaates der EU oder jene Menschen, die ihren Wohnsitz in einem dieser Länder haben – sowie Unternehmen, Vereinigungen und sonstige Einrichtungen – können Beschwerden über Missstände in den Organen und Einrichtungen der EU beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen. Dies ist seit 2013 die unabhängige und unparteiische Irin Emily O’Reilly. Bei der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Beschwerden in allen 23 Vertragssprachen und der Aufklärung über das Beschwerderecht wird sie von hoch qualifizierten Mitarbeitern unterstützt, die mehrere Sprachen beherrschen. 

Was sind Missstände in der Verwaltung? Von Missständen ist dann die Rede, wenn eine Institution nicht gesetzmäßig handelt, Grundsätze der Verwaltungspraxis missachtet oder gegen Menschenrechte verstößt, aber auch Ungleichbehandlung, Verweigerung von Informationen oder Nichtbeantwortung von Anfragen.

Lediglich der Europäische Gerichtshof fällt in seiner Eigenschaft als Organ der Rechtssprechung nicht unter das Mandat des Bürgerbeauftragten.

Beschwerden können online eingereicht werden, ein Leitfaden unterstützt beim Ausfüllen des Formulars.

Nähere Infos unter: http://www.ombudsman.europa.eu/de/home.faces