EU-Richtlinie schützt Pauschalreisende bei Insolvenz des Anbieters
Dank der EU-Richtlinie über Pauschalreisen sind Reisende im Fall einer Insolvenz des Anbieters abgesichert: Sie haben beispielsweise Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen bzw. Rückbeförderung, falls