Türschilder kein Fall für die EU-Datenschutzverordnung

Die EU-Kommission stellte am 18. Oktober 2018 klar, dass die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) Namen auf Türschildern oder Postfächern nicht regelt und auch nicht deren Entfernung verlangt. Diesbezügliche Behauptung in mehreren Medienberichten in Österreich und Deutschland sind schlicht und einfach falsch. Die EU-Kommission empfiehlt, dass sich all jene, die Daten verarbeiten bei Zweifel bei der Umsetzung der neuen Datenschutzregeln an die jeweils zuständige Datenschutzbehörde wenden. Mehr