Luxemburg hat Amazon unzulässige Steuervergünstigungen von rund 250 Mio. Euro gewährt. Das hat die EU-Kommissionam 4. Oktober 2017 in Brüssel bekanntgegeben. Das ist nach den EU-Beihilfevorschriften verboten, weil Amazon dadurch wesentlich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Die unzulässigen Beihilfen muss Luxemburg nun von dem Unternehmen zurückfordern. Mehr

Digitaler Kreativwettbewerb „Projekt Europa“ – Online-Schulvortrag am 26.2.2021 an der HTL Leonding
Inwiefern beeinflusst Corona das Zusammenleben innerhalb der EU? Und wie kann man den europäischen Gemeinschaftssinn