Urteil des EU-Gerichtshofs: Meilenstein für die Wahrung der Datenschutz-Grundrechte

Derweil können transatlantische Datenströme zwischen Unternehmen weiterhin in anderen Formen, die den EU‑Datenschutzbestimmungen für die länderübergreifende Übermittlung personenbezogener Daten entsprechen, fließen.

Für die Kommission sind momentan folgende Punkte von Vorrang:

  • Der Schutz der über den Atlantik hinweg übermittelten personenbezogenen Daten
  • Das Weiterfließen der für unsere Wirtschaft wichtigen transatlantischen Datenströme, allerdings mit angemessenen Sicherungsmaßnahmen
  • Die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Binnenmarkt.

"Im Lichte des Urteils werden wir den Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten klare Vorgaben geben, wie sie Anträge auf die Übermittlung von Daten an die Vereinigten Staaten zu behandeln haben.", so die Kommission.  

Zum Nachlesen die Mitteilung über das Urteil des Externe Verknüpfung Europäischen Gerichtshofs…