European Union, 2020

Verstoß gegen das Austrittsabkommen: Europäische Kommission leitet Verfahren gegen das Vereinigte Königreich ein

Die Europäische Kommission hat heute ein Aufforderungsschreiben an das Vereinigte Königreich gerichtet, weil das Land gegen seine Verpflichtungen aus dem Austrittsabkommen verstoßen hat. Das Schreiben ist der erste Schritt eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens. Der Hintergrund: Am 9. September präsentierte die Regierung des Vereinigten Königreichs eine Gesetzesvorlage (United Kingdom Internal Market Bill), die im Falle ihrer Annahme eklatant gegen das Protokoll zu Irland/Nordirland verstoßen würde. Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat es trotz zahlreicher Aufforderungen der Europäischen Union unterlassen, die strittigen Teile des Gesetzentwurfs zurückzuziehen. Damit hat das Vereinigte Königreich gegen seine Verpflichtung gemäß Artikel 5 des Austrittsabkommens, nach Treu und Glauben zu handeln, verstoßen. Darüber hinaus hat das Land einen Prozess eingeleitet, der – sollte der Gesetzentwurf angenommen werden – die Umsetzung des Austrittsabkommens erheblich beeinträchtigen würde. Das Vereinigte Königreich hat nun einen Monat Zeit, um auf das heutige Schreiben zu antworten. Die Kommission werde weiterhin intensiv auf eine vollständige und fristgerechte Umsetzung des Austrittsabkommens hinarbeiten, sagte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen in einer Stellungnahme. Mehr und Presseerklärung