Die Richtlinie 2014/67/EU, auch „Durchsetzungsrichtlinie“ genannt, legt wichtige Instrumente fest, mit denen die Umgehung und der Missbrauch von EU-Rechtsvorschriften zur Entsendung von Arbeitskräften bekämpft und die Verwaltungszusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden sollen. Deshalb ist eine korrekte und fristgerechte Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie unerlässlich für die Bekämpfung von Betrug und Missbrauch bei der Entsendung und im Interesse aller Mitgliedstaaten, Unternehmen und Arbeitskräfte. Mehr
INTERREG Bayern-Österreich: Fotowettbewerb gemeinsam.grenzenlos.gestalten
Bis 2. Dezember 2024 können Projektfotos eingereicht werden, die die Ziele und Ideen des Programms