Ein Mann steht am Rednerpult neben einer EU-Flagge.
©Rat der EU

Was bedeutet die Covid-19-Krise für die Wirtschafts- und Währungsunion?

Die Covid-19-Krise stellt Europa vor riesige Herausforderungen. Die wirtschaftlichen Aus­wirkungen können derzeit kaum abgeschätzt werden, zumal die aktuelle wirtschaftliche Situation auch durch eine – „Corona-unabhängige“ – Instabilität der Finanzmärkte und dem, aus dem Ölpreiskrieg zwischen Saudi Arabien und Russland resultierenden Öl­preis­verfall gekennzeichnet ist. Es gilt daher, Maßnahmen zur Finanzstabilität der EU bzw. des Euro-Währungsgebiets zu setzen.

19 EU-Mitgliedstaaten gehören dem Euroraum an. Für sie legt die Europäische Zentralbank (EZB) eine einheitliche Währungspolitik fest, die durch koordinierte wirtschaftspolitische Maß­nahmen ergänzt wird. Sie befinden sich also in der gemeinsamen Wirtschafts- und Wäh­rungs­union (WWU).

Finanzielle Schwierigkeiten in einem Mitgliedstaat können erheb­liche Auswirkungen auf die makrofinanzielle in den anderen Staaten des Euro-Währungs­gebiets haben – wir erinnern uns an die Finanzkrise und die Auswirkungen, besonders auf Griechen­land, Spanien, Portugal und Irland. Die derzeitige Krise geht nun zwar von Realwirtschaft aus, Produktion und Nach­frage brechen ein. Allerdings bleibt auch der Finanzsektor davon nicht unberührt, deshalb hat als erstes die Europäische Zentralbank (EZB) reagiert.

Maßnahmen der Europäischen Zentralbank

Um die wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 einzudämmen, hat die EZB bereits am 12. März 2020 beschlossen, bis Jahresende 120 Mrd. Euro in zusätzliche An­leihe­käufe, insbesondere Firmenanleihen, zu investieren. Zusätzlich hat die EZB am 19. März 2020 ein neues Pan­de­mie-Notfallankaufs­pro­gramm (Pandemic Emergency Purchase Pro­gram – PEPP) mit einem Gesamt­umfang von 750 Mrd. Euro aufgelegt. Dieses Programm beinhaltet den Ankauf von öffent­­lichen und privaten Anleihen und soll mindestens bis Jahresende laufen. Sofern notwendig, wird der 750-Mrd.-Umfang der Anleihenkäufe aufgestockt.

Die EZB will damit „alles Notwendige“ tun, um den „ernsthaftem Risiken“ der Corona-Krise entgegenzutreten. Ziel der Maßnahmen der EZB ist es, die Banken zu unterstützen, den Wirt­schafts­­unternehmen weiter Kredite zukommen zu lassen und ihre Liquidität sicherzustellen. Dadurch soll der Euro stabilisiert werden.

Flexibilität im Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt

Um die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion herzustellen, sind solide öffentliche Finanzen notwendig. Deshalb enthält das Unionsrecht Vorgaben zu den zulässigen Staatsver­schuldungen – es sind nicht mehr als 3% des BIP Neuverschuldung pro Jahr zulässig – und Verfahren, wie bei übermäßigem Defizit einzelner Mitgliedstaaten vorgegangen wird. Dies ist der sog. Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP).

Nun haben aber viele Staaten große Hilfspakete „geschnürt“, um die Unternehmen zu unterstützen. Diese werden die Staatsverschuldungen 2020 nach oben treiben. Damit die Mitgliedstaaten alle notwendigen sozioökonomischen Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ergreifen können, hat die Europäische Kommission beschlossen, die im SWP mögliche Flexibilität umfassend anzuwenden. So ist die Ausbreitung von Covid-19 laut Kommission ein außergewöhnliches Ereignis, das den Mitgliedstaaten erlaubt, zeitlich begrenzt von den strengen Vorschriften zur Staatsverschuldung abzuweichen.

Nutzung des Euro-Rettungsfonds

Zur Wahrung der Finanzstabilität im Euroraum können auch finanzielle Unterstützungen einzelner Mitgliedstaaten erforderlich werden. Im Zusammenhang mit der Finanz- und Staatsschuldenkrise Ende 2008 /2009 wurden von den Euro-Mitgliedstaaten ein Euro­päischer Stabilitätsmechanismus (ESM) eingerichtet. Er kann Darlehen bis 500 Mrd. Euro ver­geben. Diese werden durch die Anleihen des ESM auf den Finanzmärkten finanziert und durch die Anteilseigner (Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet angehören) garantiert.

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