Die EU-Kommission veröffentlichte im April 2020 die diesjährige Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für das LIFE-Programm. Die Einreichfristen für die Einzelantragstellung für Umweltprojekte im Bereich Umwelt und Klimapolitik variieren je nach Teilprogramm und Projektart.
Ziele des Programms und förderfähige Maßnahmen
Das EU-Programm LIFE 2014-2020 soll zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik beitragen und die nachhaltige Entwicklung in der EU vorantreiben. LIFE untergliedert sich in zwei Teilprogramme.
Das Teilprogramm Umwelt unterstützt Maßnahmen in den Handlungsfeldern:
- Umwelt und Ressourceneffizienz: innovativere Lösungen für eine bessere Durchführung der Umweltpolitik und Einbeziehung von Umweltzielen in andere Bereiche
- Biodiversität: Entwicklung von bewährten Verfahren zur Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und zur Wiederherstellung von Ökosystemdienstleistungen (Hauptschwerpunkt Unterstützung der Natura-2000-Gebiete)
- Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich: Förderung der Weitergabe von Wissen, der Verbreitung von bewährten Verfahren und einer besseren Einhaltung der Vorschriften sowie Sensibilisierungskampagnen
Das Teilprogramm Klimapolitik deckt folgende Handlungsfelder ab:
- Klimaschutz: Verringerung von Treibhausgasemissionen
- Anpassung an den Klimawandel: Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel
- Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich: Sensibilisierung, Kommunikation, Zusammenarbeit und Verbreitung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.
LIFE nimmt eine Vorreiterrolle bei den Anstrengungen ein, die zur Sensibilisierung für die wertvollen Ökosystemleistungen, die die Natur bietet, und für die Erhaltung bedrohter Lebensräume und Arten unternommen werden.
Förderfähige Einrichtungen
Förderfähig sind öffentliche Stellen, private, wirtschaftlich tätige und private nicht-wirtschaftliche tätige Einrichtungen der 27 EU-Mitgliedstaaten.
Mittelausstattung
LIFE ist für die Programmperiode 2014-2020 mit 3,46 Mrd. Euro dotiert; 2,59 Mrd. Euro davon entfallen auf das Unterprogramm Umwelt, 864,2 Mio. Euro auf das Unterprogramm Klimaschutz. Für den nächsten langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 schlägt die Kommission vor, die Mittel für LIFE um fast 60 % aufzustocken.
Einreichfristen
Fristen für den Bereich Umwelt:
- Teilbereich „Umwelt und Ressourceneffizienz“: Juli 2020
- Teilbereiche „Natur und Biodiversität“ sowie „Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich“: Juli 2020
Frist für den Bereich Umwelt und Klima: Integrierte Projekte: 06. Oktober 2020
Frist für den Bereich Klima (alle Teilbereiche): 06. Oktober 2020
Frist für Projekte zur technischen Unterstützung: 16. Juli 2020
Weitere Informationen
LIFE-Anträge können über das Portal E-Proposal eingereicht werden. Nur die Anträge zur technischen Unterstützung laufen über das Funding & Tenders-Portal.
Maßnahmen zur Erleichterung der Antragstellung wegen Covid-19
Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie wurden im Rahmen des Aufrufs zusätzliche Maßnahmen ergriffen, die die Antragstellung erleichtern sollen. Antragsteller können sich z.B. anmelden, um ihr Projektkonzept mit einem Betreuer / einer Betreuerin der EU-Kommission bzw. der Agentur EASME zu diskutieren. Auch dürfen alle Projekte auch kleine, lokale Initiativen unterstützen.