Im Rahmen des EU-Programms Horizont 2020 für Forschung und Innovation wurde die sog. EUCF (European City Facility) eingerichtet, welche kleine und mittlere Kommunen sowie deren Verbündete bei der Erstellung von kommunalen Investitionen mit einer pauschalen Förderung in der Höhe von 60.000 Euro unterstützen will.
Im Rahmen des ersten Aufrufs der European City Facility (EUCF) können Gemeinden Bewerbungen hinsichtlich der Erstellung von Investitionsplänen zur Bündelung und strategischen Entwicklung von Energiewende-Projekten einreichen.
EUCF ist eine Europäische Initiative, die vor allem Gemeinden/Städte und lokale Gebietskörperschaften in Europa bei der Entwicklung von Investitionskonzepten zur Beschleunigung von Investitionen in nachhaltige Energieprojekte unterstützen soll.
Ziele des Programms Horizont 2020 und förderfähige Maßnahmen
Horizont 2020 will durch innovative F&E-Projekte Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen finden, mithilfe exzellenter Grundlagenforschung neue Wege aufzeigen, die Wirtschaft stärken und neue Jobs schaffen. Horizont 2020 soll außerdem einen Beitrag zum Gelingen des Europäischen Forschungsraums und der Innovationsunion leisten. Im Fokus von Horizont 2020 stehen drei Kernziele: Neben dem Ausbau der wissenschaftlichen Intelligenz gilt es insbesondere die Innovationskraft der europäischen Wirtschaft zu stärken und die Rolle europäischer Forschungs- und Innovationsleistungen zur Lösung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen global unübersehbar in den Vordergrund zu rücken.
Ziele des Aufrufs EUCF
Ziel des Aufrufs ist es, die Mobilisierung von lokalen Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu erleichtern. Aktuell bestehende konzeptionelle, personelle sowie finanzielle Hürden sollen dabei durch Expertise sowie durch die Bündelung von fragmentierten, kleineren Projekten überwunden werden.
Erfolgreiche Antragsteller sollen im Ergebnis einen initialen, vollwertigen Geschäfts- und Finanzplan für die Finanzierung ihrer lokalen Energie- und Klimaziele erhalten, der private wie öffentliche Finanzierungsquellen einbezieht.
Mindestvoraussetzung für die Bewerbung
Einzige Mindestvoraussetzung für die Bewerbung ist ein bestehender, lokaler Klimaaktionsplan oder eine vergleichbare Klimaaktionsstrategie.
Mittelausstattung des ersten EUCF-Aufrufs
Für den ersten Aufruf im Rahmen von EUCF sind pauschale Förderungen in Höhe von max.
60.000 Euro je Projekt vorgesehen.
Frist für die Einreichung von Bewerbungen
Bewerbungen können bis zum 02. Oktober 2020 eingereicht werden.
Bis zum Frühjahr 2022 sind weitere Aufrufe angekündigt: Im ersten Aufruf werden europaweit 30 Kommunen gefördert – insgesamt sollen rund 200 Gemeinden und Städte unterstützt werden.
Weitere Informationen
Leitlinien für Bewerber, ein Förderberechtigungs-Check sowie eine Liste nationaler Experten bzw. Netzwerke sind auf der Homepage von EUCF zu finden.