Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll das Bewusstsein für den Nutzen des Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums geschärft werden, indem jungen Menschen die Bedeutung des geistigen Eigentums bei der Förderung von Kreativität, Innovation und Unternehmergeist deutlich gemacht wird.
Ziele der Aufforderung
Ziel ist es, den Kenntnisstand zu verbessern und vorrangige Zielgruppen einzubeziehen, um die Achtung von Rechten des geistigen Eigentums zu fördern und so letztlich eine Verhaltensänderung bei den Menschen bewirken, sodass sie weniger gefälschte Waren kaufen und weniger auf digitale Inhalte aus illegalen Quellen zugreifen.
Die spezifischen Ziele der Aufforderung sind:
- Verbesserung des Kenntnisstands über den Wert des geistigen Eigentums als Instrument zum Schutz von Kreativität und Innovation durch die Bereitstellung konkreter und objektiver Informationen über geistiges Eigentum und durch stärkere Sensibilisierung für den durch Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums verursachten Schaden;
- Einbindung vorrangiger Zielgruppen in diese Themen mit dem Ziel, Verhaltensänderungen zu bewirken und den Reiz von gefälschten Waren / Produktpiraterie zu verringern.
Wesentlicher Inhalt
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2021 ist in zwei Teilbereiche gegliedert:
Teilbereich 1: Erreichen von Kindern, Jugendlichen und/oder Lehrkräften/künftigen Lehrkräften durch Bildungsmaßnahmen in akademischen und nicht akademischen Lernumgebungen. Dieser Teilbereich soll das Projekt „Geistiges Eigentum in der Bildung“, das für die kommenden fünf Jahre konzipiert wird, ergänzen und Synergien schaffen.
Teilbereich 2: Erreichen von Verbrauchern, insbesondere jungen Verbrauchern.
- Umfang: Sensibilisierungsmaßnahmen für Verbraucher, insbesondere junge Verbraucher;
- Die Tätigkeiten müssen grenzüberschreitend sein und mehrere EU-Mitgliedstaaten betreffen (umzusetzen in mindestens drei Mitgliedstaaten).
- Einbindung relevanter Hebel-Partner zur Verbreitung und Erreichung der Zielgruppen (Influencer wie Blogger oder Künstler und Multiplikatoren wie einschlägige Medien, Behörden, Verbraucherorganisationen usw.);
- Originalität und moderne/kreative Ansätze, vor allem im digitalen Bereich.
Förderfähige Antragsteller
Öffentliche oder private Einrichtungen, die in einem der 27 Mitgliedstaaten seit mehr als zwei Jahren ihren Sitz haben.
Finanzielle Ausstattung
Teilbereich 1: Mittelausstattung: 400.000 Euro; Höchstbetrag je Projekt: 60.000 Euro
Teilbereich 2: Mittelausstattung: 600.000 Euro; Höchstbetrag je Projekt: 100.000 Euro
Förderfähige Aktivitäten
Die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanzierten förderfähigen Aktivitäten umfassen Sensibilisierungsmaßnahmen gemäß Kapitel 1 Abschnitte 3 und 4 des Leitfadens für Antragsteller, einschließlich der folgenden Beispiele:
- Aktivitäten in Medien und sozialen Medien;
- Produktion und Verbreitung audiovisueller Materialien oder Veröffentlichungen;
- Organisation von Veranstaltungen, Messen, Ausstellungen oder Schulungsaktivitäten, die Teil des spezifischen Projekts sind;
- Infotainment (Debatten, Bildungsprogramme für junge Menschen, Quizprogramme, Videospiele oder Musikprogramme usw.);
- web-gestützte Instrumente, Aktivitäten, Lösungen usw.
Um förderfähig zu sein, müssen die Aktivitäten die folgenden Förderbedingungen erfüllen:
— Teilbereich 1: Mittel zwischen 20.000 Euro und 60.000 Euro
— Teilbereich 2: Mittel zwischen 40.000 Euro und 100.000 Euro
Darüber hinaus sollten für Teilbereich 2 in einem Vorschlag Aktivitäten vorgeschlagen werden, die in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten stattfinden.
Laufzeit
Die maximale Laufzeit der Projekte soll 12 Monate nicht überschreiten.
Frist für die Einreichung von Anträgen
Die Anträge sind ausschließlich online bis spätestens 8. Juni 2021 beim EUIPO einzureichen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind dem Leitfaden für Antragsteller zu entnehmen. Nähere Auskünfte erhalten Sie auch unter der zentralen E-Mailadresse: [email protected].