Symbolbild Corona-Virus
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Covid-19: Wie kann die EU die Mitgliedstaaten finanziell unterstützen?

Zur Bewältigung der Coronakrise hat die EU-Kommission verschiedene Initiativen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten gestartet. Einige davon sind die sog. EU-Investitionsinitiative sowie der neue temporäre Beihilferahmen.

Welches Ziel verfolgt die EU-Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise?

Mit der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise sollen alle vorhandenen EU-Haushaltsmittel mobilisiert werden, um die Mitgliedstaaten finanziell zu unterstützen. Die EU-Kommission hat u.a. einen Verordnungsvorschlag einer „Corona Response Investment Initiative“ (CRII) vorgelegt, der bereits von Rat und Parlament verabschiedet wurde. Für die Beschaffung der zur Bekämpfung der Krise erforderlichen Gelder sollen Liquiditäts­reserven aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) herangezogen werden. Auch schlägt die Kommission vor, den Anwendungsbereich des EU-Solidaritätsfonds zu erweitern.

Worin besteht somit die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise?

Mit der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise sollen alle im Rahmen des bestehenden EU-Haushalts verfügbaren Mittel genutzt werden, um die Folgen der Corona­krise zu überwinden. Die Initiative umfasst drei Hauptkomponenten:

  1. 37 Mrd. Euro europäische öffentliche Investitionen

Um 37 Mrd. Euro für die Bewältigung der Auswirkun­gen der Coronakrise einsetzen zu können, schlägt die Kommission vor, davon abzu­sehen, von den Mitgliedstaaten nicht in Anspruch genommene Mittel aus Vorfinanzierun­gen im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2019 zurückzufordern.

  1. Maximale Flexibilität bei der Anwendung der EU-Ausgabenvorschriften

Die EU-Kommission schlägt vor, durch das Coronavirus verursachte Ausgaben aus den Struktur­fonds förderfähig zu machen. Die Mitgliedstaaten haben also folgende Möglichkeiten:

  • den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds für Investitionen in das Gesundheitssystem einzusetzen: Kauf von Gesundheits- und Schutzausrüstungen, medizinische Geräte (z.B. Atemschutzgeräte), etc.
  • den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung dafür einzusetzen, Unternehmen bei der Bewältigung finanzieller Engpässe zu unterstützen. Darunter fällt z.B. das Betriebskapital von KMU;
  • den Europäischen Sozialfonds für eine vorübergehende Unterstützung nationaler

Kurzarbeitsregelungen einzusetzen.

  1. Zugang zum Solidaritätsfonds der Europäischen Union

Im Zuge dieser Initiative schlägt die Kommission auch vor, Krisen der öffentlichen Gesund­heit unter die vom EU-Solidaritätsfondsfinanzierten Notsituationen aufzunehmen. Bis dato finanziert dieser Fonds durch Naturkatastrophen verursachte Schäden. Die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten erhalten Zugang zu einer zusätzlichen Unterstützung in Höhe von bis zu 800 Mio. Euro. Auch dieser Rechtsakt zur Änderung der EU-Solidaritätsfondsverordnung wurde bereits verabschiedet.

Staatliche Beihilfen: Welche Maßnahmen setzt die EU-Kommission, damit die Mitglied­staaten die Wirtschaft infolge des Covid-19-Ausbruchs wirksam unterstützen können?

Im Bereich der staatlichen Beihilfen (näheres zu staatlichen Beihilfen siehe weiteren Artikel in diesem Newsletter) hat die EU-Kommission einen Befristeten Beihilferahmen ange­nommen, der die Beihilfevorschriften lockert, um die Wirtschaft infolge des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie zu unterstützen.

Der Befristete Rahmen sieht fünf Arten von (zulässigen) Beihilfen vor:

  1. Direkte Zuschüsse, rückzahlbare Vorschüsse oder Steuervorteile: Die Mitgliedstaaten können Regelungen zur Gewährung von bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen einführen, um dringenden Liquiditätsbedarf zu decken.
  2. Staatliche Garantien für Bankdarlehen an Unternehmen: Die Mitgliedstaaten können mit staatlichen Garantien dazu beitragen, dass die Banken Firmenkunden mit Liquiditäts­bedarf weiterhin Kredite gewähren.
  3. Vergünstigte öffentliche Darlehen an Unternehmen: Die Mitgliedstaaten können Unternehmen zinsvergünstigte Darlehen zur Deckung des unmittelbaren Betriebs- und Investitionsmittelbedarfs gewähren.
  4. Zusicherung für Banken, die staatliche Beihilfen an die Wirtschaft weiterleiten: Einige Mitgliedstaaten planen, Unternehmen – insbesondere KMU – über die bestehenden Darlehenskapazitäten der Banken zu unterstützen. Derartige Fördermaßnahmen werden als direkte Beihilfen zugunsten der Kunden der Banken und nicht zugunsten der Banken selbst eingestuft, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Banken auf ein Minimum zu beschränken.
  5. Kurzfristige Exportkreditversicherungen: Der Staat kann bei Bedarf kurzfristige Export­kreditversicherungen anbieten.

Der temporäre Beihilferahmen zielt darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, um einen Subventionswettlauf zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern.

Erste Beihilferegelungen von Dänemark und Deutschland bereits genehmigt

Bereits am 12. März 2020 hat die EU-Kommission (Staatliche Beihilfe SA.56685) innerhalb von 24 Stunden eine Beihilferegelung Däne­marks genehmigt, mit der Däne­mark private Eventveranstalter unterstützen will. Eine 100%-ige Entschädigung ist dabei möglich. Basie­rend auf diesem Beschluss hat die Kommission ein sog. Template veröffentlicht, in der aufgeführt ist, welche Unterlagen für derartige Beihilfen erforderlich sind.

Am 19. März 2020 wurde von der EU-Kommission ein erstes deutsches Beihilfepaket (Staatliche Beihilfe SA.56714) mit verschiedenen Darlehensprogrammen genehmigt.

Zum Weiterlesen

Europäische Kommission zum Corona-Virus: Wirtschaft