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Fahrplan für erleichterte Teilnahme an Kommunal- und Europawahlen

Die Kommission hat am 19. Februar 2021 sog. Fahrpläne zu „Wahlen in Europa – Befähigung der Unionsbürger/-innen mit Wohnsitz in einem anderen EU-Land, ihr Recht auf Teilnahme an Kommunal- und Wahlen zum Europäischen Parlament auszuüben“ veröffentlicht. Sie will die hier existierenden EU-Rechtsvorschriften überarbeiten. Ein Feedback zu den ersten Vorstellungen der Europäischen Kommission ist noch bis 19. März 2021 möglich.

Existierendes EU-Kommunalwahlrecht

Alle EU-Staatsbürger/-in, der/die in einem anderen EU-Land leben, haben in diesem Land gemäß einer EU-Richtlinie (über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitglied­staat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen) das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen. Die Richtlinie legt die Einzel­heiten fest, nach denen EU-Bürger/-innen ihr aktives oder passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen im EU-Land ihres Wohnsitzes ausüben können, lässt aber auch Umsetzungsspielraum. So erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis für Kommunalwahlen in einigen Regionen automatisch.

Überarbeitung der EU-Kommunalwahlvorschriften

Die Kommission will nun die existierende Richtlinie überarbeiten. Welche Änderungen geplant sind, wird in einer sog. Roadmap zur Überarbeitung der Richtlinie ausgeführt (Fahrplan „Inklusive Wahlen in Europa – Befähigung der Unionsbürger­/innen mit Wohnsitz in einem anderen EU-Land, ihr Recht auf Teilnahme an Kommunal­wahlen auszuüben“ – siehe Dokument Inception Impact Assessment). EU-Bürger/innen soll die Teilnahme an Kommunal­wahlen erleichtert werden. Probleme hat die Kommission im Zusammenhang mit der Information über das Wahlrecht und mit der Eintragung in Wählerverzeichnisse identifiziert.

Existierendes EU-Wahlrecht zum Europäischen Parlament

Alle EU-Bürger/-in haben auch das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Euro­päischen Parlament. Rechtsgrundlage hierfür ist ebenfalls eine EU-Richtlinie (über die Ein­zel­heiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europä­ischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsan­ge­hörigkeit sie nicht besitzen). Sie legt die Bedingungen für das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) fest. Wer in Öster­reich als sog. EU-Ausländer an EP-Wahlen teilnehmen möchte, muss sich aktiv ins Wähler­verzeichnis eintragen lassen. Dies u.a. vor dem Hintergrund, dass grundsätzlich EU-Bürger/innen ihr aktives und passives Wahlrecht ent­weder im EU-Wohnsitzland oder in ihrem Herkunftsland ausüben können.

Überarbeitung der EU-Europawahl-Vorschriften

Die Kommission will auch diese Richtlinie überarbeiten. Welche Änderungen geplant sind, wird in einer sog. Roadmap zur Überarbeitung der Richtlinie ausgeführt (Fahrplan „Inklusive Wahlen zum Europäischen Parlament – Förderung des aktiven und passiven Wahlrechts der EU-Bürger in einem anderen EU-Land“ – siehe Dokument Inception Impact Assessment). Die Kommission will im Zusammenhang mit EP-Wahlen durch eine zeitgerechte In­formation der Bürgerinnen und Bürger eine breitere demo­kratische Teilhabe ermöglichen. Zudem soll das Problem der Mehrfachwahl (Stimm­abgabe in mehr als einem Land bei ein und derselben Wahl) besser gelöst werden.

Rückmeldungen zu den Fahrplänen bzw. Roadmaps möglich

Zu beiden Fahrplänen kann bis zum 19. März 2021 unter den beiden o.a. Links ein allgemeines Feedback abgegeben werden. Dieses fließt in die öffentlichen Konsultations­verfahren zu den Richtlinienüberarbeitungen ein. Konkrete Überarbeitungsvorschläge der Richtlinien sollen im 4. Quartal 2021 vorgelegt werden