Blick von einem Weinberg auf den Rhein.
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GAP: Gemeinsame Agrarpolitik in Europa – Sondermaßnahmen zur Unterstützung des Agrar- und Ernährungssektors aufgrund Covid-19

Die EU-Kommission hat auch im Rahmen der 2. Säule der GAP ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Agrar- und Ernährungswirtschaft im Zuge der Covid-19-Pandemie verabschiedet. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII+) führt eine außergewöhnliche Flexibilität und Vereinfachung bei der Verwendung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) ein, einschließlich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Die GAP und das österreichische Programm für ländliche Entwicklung

Im Rahmen der zweiten Säule will die GAP die ländlichen Gebiete dabei unterstützen, sich den zahlreichen wirtschaftlichen, umweltpolitischen und sozialen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen. Über nationale und regionale Programme werden Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums durchgeführt, um den besonderen Bedürfnissen und Herausforderungen des ländlichen Raums gerecht zu werden.

Die ländliche Entwicklung ist ein zentrales Element der österreichischen Agrarpolitik. Ihre Bedeutung geht weit über die Landwirtschaft hinaus. Mit dem Programm für ländliche Entwicklung (Programm LE 14-20) wird eine moderne, effizient und nachhaltig produzierende Landwirtschaft gefördert, die die regionale Wirtschaft und die Gemeinden unterstützt und soziale Akzente setzt. Alle sechs auf europäischer Ebene definierten Prioritäten der europäischen Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums werden über das Programm LE 14-20 angesprochen und umgesetzt:

  • Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten.
  • Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbe­werbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innova­tiver landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
  • Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft.
  • Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme.
  • Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft.
  • Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten.

COVID-19-Maßnahmen im Rahmen der 2. Säule des GAP

In Bezug auf den ELER, wird CRII+ Landwirte, ländliche Gebiete und EU-Mitgliedstaaten unterstützen, indem es die Flexibilität bei der Verwendung der EU-Mittel erhöht, durch:

  • Flexibilität beim Einsatz von Finanzinstrumenten: Landwirte und andere Begünstigte der ländlichen Entwicklung können Kredite oder Garantien zur Deckung von Betriebs­kosten von bis zu 200.000 EUR zu günstigen Bedingungen wie sehr niedrigen Zinssätzen oder günstigen Zahlungsplänen erhalten.
  • Umverteilung von Mitteln: Die EU-Mitgliedstaaten können im Rahmen ihrer Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) noch verfügbare Mittel zur Finanzierung einschlägiger Maßnahmen zur Bewältigung der Krise bereitstellen. Die EU-Kommission schlägt vor, dass noch verfügbare Mittel der Mitgliedstaaten im ELER dafür eingesetzt werden können, um im Jahr 2020 Landwirte und kleine Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu unterstützen. Dadurch kann den am stärksten von der Krise betroffenen Betrieben unmittelbar geholfen werden. Die Mitgliedstaaten können Landwirte mit bis zu 5000 Euro und kleine Unternehmen mit bis zu 50.000 Euro unterstützen, und zwar zusätzlich zu den De-minimis-Beihilfen für den Agrarsektor.

Sondermaßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums

Die EU-Kommission ermöglicht u.a. höhere Beträge für staatliche Beihilfen, höhere Vorauszahlungen sowie die Reduzierung der physischen Kontrollen vor Ort.

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zu den verabschiedeten Maßnahmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft erhalten Sie hier.