Der Europäische Gerichtshof hat am 5. November 2019 festgestellt, dass bestimmte Teile des polnische Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die ordentlichen Gerichte gegen das EU-Recht verstoßen. Die Kommission erklärte zu dem Urteil: „Dies ist ein wichtiges Urteil zur Unterstützung der Unabhängigkeit der Justiz in Polen und darüber hinaus sowie zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Der Gerichtshof stellt darin fest, dass die polnischen Rechtsvorschriften, mit denen das Gesetz über die ordentlichen Gerichte geändert wurde, nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind.“ Die Kommission bekräftigte, als Hüterin der Verträge stets alles Notwendige tun zu werden, um die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen. Mehr
Europäische Bürgerinitiative
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